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Author Topic: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis  (Read 13352 times)

Offline Ingo

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Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« on: 26. November 2007, 21:55:12 PM »
Hat jemand von Euch eine Ahnung, wie groß die Zahl der Patienten (in etwa) ist, die gleichzeitig bei einer Praxis in Behandlung sind? Natürlich ist klar, dass es da große Unterschiede geben kann, aber vielleicht kennt jemand zumindest eine Größenordnung.

Gemäß https://dereferer.me/?https://dereferer.me/?http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=982674287&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=982674287.pdf, Seite 126 (PDF-Seite 129), Frage 7, scheinen dies ja recht stattliche Zahlen zu sein, nicht selten über 500.

Habt Ihr andere Erfahrungen?

Funky

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #1 on: 26. November 2007, 22:24:33 PM »
Zwischen 40 und 60 Patienten am Nachmittag, das 4-5 Tage die Woche, bei 6-8 Wochen Recall.
Kannste leicht selbst ausrechnen.

Offline cult

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #2 on: 26. November 2007, 22:27:29 PM »
Definiere Behandlung. Gehören Patienten in Retention auch noch dazu?
(nein, ich habe das PDF nicht gelesen.)

Offline cult

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #3 on: 26. November 2007, 22:29:54 PM »
Zwischen 40 und 60 Patienten am Nachmittag, das 4-5 Tage die Woche, bei 6-8 Wochen Recall.
Kannste leicht selbst ausrechnen.

40 an einem Nachmittag halte ich für zuviel. ich gehe mal von max. 8 pro Stunde pro Arzt aus.

Offline Ingo

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #4 on: 26. November 2007, 22:31:45 PM »
Definiere Behandlung. Gehören Patienten in Retention auch noch dazu? [...]

Na ja, halt die Patienten, bei denen aktiv was gemacht wird. Schon klar, dass wir das nur grob abschätzen können.

veterano

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #5 on: 25. December 2007, 09:19:27 AM »
@Ingo
Schon recht. Und nicht zu unterschlagen: die Patienten, bei denen in aktiver Behandlung laut Abrechnung pro Sitzung ein Arzt gearbeitet hat, die aber im Termin keinen gesehen haben. Stattdessen machen Helferinnen alle Arbeit. Illegal, passiert in Gemeinschaftspraxen aber selbst bei erwachsenen, um so mehr bei minderjährigen Patienten. Wo es so zugeht, fallen vermutlich diverse Patienten auch nicht in den amtlichen Statistiken auf. Dunkelziffer unbekannt, aber wohl hoch.

vet.

Funky

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #6 on: 25. December 2007, 10:39:57 AM »
...Illegal, passiert in Gemeinschaftspraxen aber selbst bei erwachsenen, um so mehr bei minderjährigen Patienten. Wo es so zugeht, fallen vermutlich diverse Patienten auch nicht in den amtlichen Statistiken auf. Dunkelziffer unbekannt, aber wohl hoch.

vet.

.... woher hast du den Unsinn denn ? Der Arzt darf Arbeiten delegieren. In welchem Maß ist seine Entscheidung. Dafür haben die Helferinnen Fortbildung gemacht. Amtliche Statistiken ? Wieviele Patienten ein Arzt hat ? Seit wann geht das eine Behörde was an ? Dunkelziffer ? Ich glaube nicht, dass wir hier bei Aktenzeichen XY sind  ;D

veterano

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #7 on: 29. December 2007, 04:59:27 AM »
Quote
.... woher hast du den Unsinn denn ? Der Arzt darf Arbeiten delegieren.

Ja, und zwar rein helferische Tätigkeiten. Begrüßen, Säubern und Anreichen sind ungefähr die einzigen Tätigkeiten, die Helferinnen - ob ausgelernt oder nicht - selbst ausführen dürfen. Also nix mit eigenhändigem Bracktes-Kleben durch Helferinnen, wie ich es nicht nur selbst erlebt habe (da habe ich den "Unsinn" her), sondern auch laufend aus anderen Praxen höre. Selbst bei einfachsten Reinigungstätigkeiten hat der Arzt danebenzustehen und die Handgriffe der Helferinnen zu überwachen. Schon mal erlebt?

Quote
In welchem Maß ist seine Entscheidung... Dafür haben die Helferinnen Fortbildung gemacht.

Zweimal Quatsch. Die "Fortbildung", die man braucht, um einem Patienten eigenhändig ohne Aufsicht im Mundwerk zu fuchteln, nennt man Zahnmedizistudium. Richtig heavy wird's, wenn er die Arbeiten hinterher als ärztliche Leistung abrechnet, wie es regelmäßig passiert (dieser "Unsinn" ist mir persönlich vorgelegt worden) - den anders kann er natürlich Arbeiten nicht abrechnen, die per Gesetz Ärzten vorbehalten sind! Dann nennt man das Betrug - bekanntlich ein Straftatbestand - zum Nachteil der Kasse oder der Selbstzahler. Im Rheinland sind vor ein paar Jahren Dutzende Kfo-Praxen von der Staatsanwaltschaft ausgehoben worden. Nicht wegen ein paar schief geklebter Brackets, sondern wegen Abrechnungsbetrugs. Anderswo läuft das noch genauso weiter.

Quote
Amtliche Statistiken ? Wieviele Patienten ein Arzt hat ? Seit wann geht das eine Behörde was an ? Dunkelziffer ? Ich glaube nicht, dass wir hier bei Aktenzeichen XY sind  ;D

Das geht diejenigen etwas an, die den Spaß bezahlen (da kommen die Zahlen her). Und diejenigen, die wegen solcher Systemfehler Murx im Munde haben. Solange Du Selbstzahler bist und bereit, die Handgriffe einer angelernten Hilfskraft aus eigener Tasche mit dem Akademikerhonorar eines Facharztes zu bezahlen, kannst Du Dich gern über mich lustig machen. Dann rate ich ähnlich denkenden Sparfüchsen allerdings auch, die Bremsschläuche am Auto nur noch von Lehrlingen im ersten Jahr warten zu lassen.

vet.  :-*

Funky

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #8 on: 29. December 2007, 09:47:12 AM »

Ja, und zwar rein helferische Tätigkeiten. Begrüßen, Säubern und Anreichen sind ungefähr die einzigen Tätigkeiten, die Helferinnen - ob ausgelernt oder nicht - selbst ausführen dürfen.  Selbst bei einfachsten Reinigungstätigkeiten hat der Arzt danebenzustehen und die Handgriffe der Helferinnen zu überwachen. Schon mal erlebt?....

Nein, wenn der Arzt daneben stehen muß, kann er das ja gleich selbst erledigen. Fällt dir nicht auf, dass das unlogisch ist ?
Bevor du noch mehr Falschinformationen hier postest kannst du dir mal die Fortbildungsordnung der Helferinnen anschauen.
Hier die Übersicht: https://dereferer.me/?https://dereferer.me/?http://www.lzk-bw.de/lzk/praxis/Fortbildungs-Schaubild.pdf

Quote

Zweimal Quatsch. Die "Fortbildung", die man braucht, um einem Patienten eigenhändig ohne Aufsicht im Mundwerk zu fuchteln, nennt man Zahnmedizistudium. Richtig heavy wird's, wenn er die Arbeiten hinterher als ärztliche Leistung abrechnet,
Als was sonst ? Schon mal auf die Idee gekommen, dass die Helferin vielleicht das ausführt, was der Arzt angeordnet hat ? Einen Helferinnentarif sieht die Gebührenordnung nicht vor.

Quote
....Dann nennt man das Betrug - bekanntlich ein Straftatbestand - zum Nachteil der Kasse oder der Selbstzahler. Im Rheinland sind vor ein paar Jahren Dutzende Kfo-Praxen von der Staatsanwaltschaft ausgehoben worden. Nicht wegen ein paar schief geklebter Brackets, sondern wegen Abrechnungsbetrugs. Anderswo läuft das noch genauso weiter.

Offensichtlich hast du dir hier eine Realität gestrickt, die es so nicht gibt. Du verknüpfst Dinge die du nicht verstehst mit irgendwelchen Pressefakten. Willst du hier etwa behaupten, jeder Arzt/Zahnarzt, der Arbeiten delegiert ist ein Betrüger ? Damit handelst du dir nur recht fix eine Verleumdungsklage ein, wenn du das öffentlich tust.

Im Übrigen gibt es keine Statistiken, da die Daten einer selbständigen Praxis nicht für aussen Stehende zugänglich sind. Auch hier seh ich bei dir nur Paranoia.

Gruß Funky

veterano

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #9 on: 30. December 2007, 03:21:37 AM »
Quote
Nein, wenn der Arzt daneben stehen muß, kann er das ja gleich selbst erledigen. Fällt dir nicht auf, dass das unlogisch ist ?

Tätigkeiten durch x Helferinnen an multiplen Stühlen zum Helferinnengehalt simultan verrichten zu lassen, ist sicherlich zeitökonomischer als sie x mal hintereinander zum Facharztgehalt selbst zu verrichten. Soviel wird auch Dir einleuchten. Zumal der Arzt in Wirklichkeit nicht dabensteht. Capisce? Ob das auch medizinisch oder gar rechtlich vertretbar ist, steht auf anderen Blättern geschrieben.

Dein Glaube an die Regeltreue in Ehren (und an die Allgemeingültigkeit Deines Schaubilds) - ich habe es anders erlebt. Ich behaupte keineswegs, daß KFO-Praxen überall ausschließlich so betrieben werden wie von mir beschrieben. Es wird auch in diesem Beruf durchaus Ehrenleute geben, die auf leichtverdientes Extra-Geld verzichten. Da ich aber erlebt habe, was ich erlebt habe, wage ich zu behaupten, daß es Dunkelziffern gibt, und damit kommen wir (hoffentlich) wieder zurück zu der von Ingo geposteten Frage über wahrgenommene Patienten-Anzahlen.

"Willst du hier etwa behaupten, jeder Arzt/Zahnarzt, der Arbeiten delegiert ist ein Betrüger ?"

Es gibt Arbeiten, die ein Arzt/Zahnarzt deligieren darf, und es gibt solche, die er nicht deligieren darf. Widersprichst Du mir da, oder würdest Du Dir auch Deinen Schläfenlappen vom Arzthelfer mit seiner heimischen Laubsäge operieren lassen?

Ja, ich sage: Jeder, der Arbeiten, die von Helferinnen ausgeführt werden, aber laut Gebührenordnung und/oder Gesetz Ärzten vorbehalten sind (wohlgemerkt: da steht drin, daß ein Arzt sie höchstpersönlich ausführen muß, andernfalles handelt es sich um Körperverletzung), als ärztliche Leistung abrechnet, ist ein Betrüger. (Übrigens behaupte das nicht ich, sondern das deutsche Strafrecht).

Ich entnehme der Meta-Kommunikation, daß ich bei Dir einen schmerzempfindlichen Punkt getroffen habe. Bist Du selbst aus der Branche? Sei versichert, daß es nicht meine Absicht war, den ganzen Erwerbszweig zu diskreditieren. Daß es aber Gauner auch in dieser Branche gibt, ist eine Tatsache und muß unter Demokraten gesagt werden dürfen. Und wenn mein letztes Posting etwas scharf war, so hast Du Dir das mit Deinem Frontalangriff auf mich selbst eingebrockt.

Bevor Du mich öffentlich bedrohst, mein Freund, sei auf der Hut, daß Du auch beweisen kannst, was Du behauptest. Ich kann es. Beschimpfe mich also nicht leichtfertig der "Falschinformation" oder "Paranoia".

Trotzdem guten Rutsch,
vet.

Funky

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #10 on: 30. December 2007, 11:23:47 AM »

Es gibt Arbeiten, die ein Arzt/Zahnarzt deligieren darf, und es gibt solche, die er nicht deligieren darf. 

So ist das. Weisst du denn, was der Arzt deligieren darf und was nicht ? Wie weit sein Entscheidungsspielraum dabei geht ? Die Verantwortung liegt in jedem Fall beim Behandler. Daher wird sich jeder Arzt/Zahnarzt genau überlegen, wie weit er den rechtlichen Rahmen ausschöpft.

Quote
Ja, ich sage: Jeder, der Arbeiten, die von Helferinnen ausgeführt werden, aber laut Gebührenordnung und/oder Gesetz Ärzten vorbehalten sind (wohlgemerkt: da steht drin, daß ein Arzt sie höchstpersönlich ausführen muß, andernfalles handelt es sich um Körperverletzung), als ärztliche Leistung abrechnet, ist ein Betrüger. (Übrigens behaupte das nicht ich, sondern das deutsche Strafrecht).
Wir haben zwei Dinge: Das Heilberufsgesetz und eine Gebührenordnung. In der Gebührenordnung werden Gebühren aufsummiert, im Heilberufsgesetz geregelt, wer was tun darf. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es gibt in der Gebührenordnung keine Leistungen für Hilfspersonal. Es werden ärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet. Wenn der Arzt bestimmte Leistungen deligiert, bleiben sie dennoch ärztliche Leistungen. Das hat weder mit Körperverletzung, noch mit Betrug zu tun. Hier liegst du einfach völlig daneben. Das kannst du auch jederzeit nachlesen, dafür ist das Internet ein einfaches Medium.


Quote
Ich entnehme der Meta-Kommunikation, daß ich bei Dir einen schmerzempfindlichen Punkt getroffen habe. Bist Du selbst aus der Branche? Sei versichert, daß es nicht meine Absicht war, den ganzen Erwerbszweig zu diskreditieren. Daß es aber Gauner auch in dieser Branche gibt, ist eine Tatsache und muß unter Demokraten gesagt werden dürfen. Und wenn mein letztes Posting etwas scharf war, so hast Du Dir das mit Deinem Frontalangriff auf mich selbst eingebrockt.

Bevor Du mich öffentlich bedrohst, mein Freund, sei auf der Hut, daß Du auch beweisen kannst, was Du behauptest. Ich kann es. Beschimpfe mich also nicht leichtfertig der "Falschinformation" oder "Paranoia".

Du vermittelst hier das Bild, dass jeder Arzt/Zahnarzt der große Abkassierer/Abzocker ist. Wirfst mit Begriffen wie Betrug und Körperverletzung um dich. Wenn jemand hinter allen Dingen etwas vermutet was ihm schaden könnte kann man den Verdacht Paranoia durchaus äussern. Die Definition dafür findest du https://dereferer.me/?https://dereferer.me/?http://de.wikipedia.org/wiki/Paranoia hier.
Wenn du dich in einer Praxis nicht ordnungsgemäß behandelt fühlst, finde ich es normal, das während der Behandlung zu kritisieren. Im Nachhinein deinen Frust mit einer globalen Verleumdung zu beheben halt ich für den falschen Weg. Im übrigen schuldet dir kein Arzt einen Heilerfolg. Dafür ist das System zu komplex. Wenn denn Fehler begangen worden sind, ist es Sache von Gutachtern das zu klären.
Zum Thema beschimpfen: Deine Aussagen sind sachlich falsch. Wenn du anderer Meinung bist kannst du das ja gerne wiederlegen. Das nennt man Diskussion, nicht Beschimpfung.

Ebenso einen guten Rutsch

Gruß Funky

Offline katrinp_99

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #11 on: 30. December 2007, 18:25:44 PM »
Quote
Wir haben zwei Dinge: Das Heilberufsgesetz und eine Gebührenordnung. In der Gebührenordnung werden Gebühren aufsummiert, im Heilberufsgesetz geregelt, wer was tun darf.

Wo im Heilberufsgesetz steht denn das?

Funky

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #12 on: 30. December 2007, 20:15:15 PM »
Heilberufsgesetz - Anhang Berufsordnung § 19:

Praxismitarbeiter

(1) Bei der Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten sind die für die Berufsausbildung geltenden Vorschriften zu beachten. Der Zahnarzt hat dafür Sorge zu tragen, dass den Auszubildenden insbesondere jene Fertigkeiten und Kennt-nisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.

(2) Der Zahnarzt darf Praxismitarbeiter nur für Aufgaben einsetzen, für die sie aus¬reichend qualifiziert sind. Bei der Delegation von Tätigkeiten ist der Rahmen des § 1 Absatz 5 und 6 Zahnheilkundegesetz zu beachten.


Auszug aus dem Zahnheilkundegesetz

(5)  Approbierte Zahnärzte können insbesondere folgende Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Personal
mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin,
Prophylaxehelferin oder Dental-Hygienikerin delegieren: Herstellung von Röntgenaufnahmen, Entfernung
von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen, Füllungspolituren, Legen und
Entfernen provisorischer Verschlüsse, Herstellung provisorischer Kronen und Brücken, Herstellung von Situ-
ationsabdrücken, Trockenlegen des Arbeitsfeldes relativ und absolut, Erklärung der Ursache von Karies und
Parodontopathien, Hinweise zu zahngesunder Ernährung, Hinweise zu häuslichen Fluoridierungsmaßnah-
men, Motivation zu zweckmäßiger Mundhygiene, Demonstration und praktische Übungen zur Mundhygiene,
Remotivation, Einfärben der Zähne, Erstellen von Plaque-Indizes, Erstellung von Blutungs-Indizes, Karies-
risikobestimmung, lokale Fluoridierung z. B. mit Lack oder Gel, Versiegelung von kariesfreien Fissuren.

(6)  In der Kieferorthopädie können insbesondere folgende Tätigkeiten an zahnmedizinische Fachhelferinnen,
weitergebildete Zahnarzthelferinnen oder Dental-Hygienikerinnen delegiert werden: Ausligieren von
Bögen, Einligieren von Bögen im ausgeformten Zahnbogen, Auswahl und Anprobe von Bändern an Pati-
enten, Entfernen von Kunststoffresten und Zahnpolitur auch mit rotierenden Instrumenten nach Bracket-
entfernung durch den Zahnarzt.


Noch Fragen ? Das Kleben von Brackets gehört selbstverständlich nicht zu den deligierbaren Aufgaben.

veterano

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #13 on: 01. January 2008, 06:34:46 AM »
Meister Funky,

jetzt kommen wir der Sache näher.

Abgesehen davon, daß es nicht not tut, unserer Mitstreiterin Katrinp_99 mit den berüchtigten Worten "Noch Fragen?" übers Maul zu fahren, zitierst Du endlich erschöpfend aus dem Text, der mich angeblich widerlegen soll. Tut er aber nicht. Wie Du selbst anmerkst: "Das Kleben von Brackets gehört selbstverständlich nicht zu den deligierbaren Aufgaben". Es steht darin noch eine ganze Reihe weiterer Aufgaben NICHT, deren Deligieren an Helferinnen das ZHK das demnach NICHT erlaubt (und bestätigst damit das von mir Gesagte).

Ferner zeigst Du auf, daß das Heilberufsgesetz zur Klärung unserer Streitfrage nicht taugt. Es enthält logische Zirkelschlüsse und/oder Verweise auf unspezifizierte oder einseitig herzustellende Normen ("...sind die für die Berufsausbildung geltenden Vorschriften zu beachten. [welche?] ... (2) Der Zahnarzt darf Praxismitarbeiter nur für Aufgaben einsetzen, für die sie ausreichend qualifiziert sind. [Nach welcher Definition?] Bei der Delegation von Tätigkeiten ist der Rahmen des § 1 Absatz 5 und 6 Zahnheilkundegesetz [sic] zu beachten." Zirkelschluß!

Mit einem Wort, die Zahnärzteschaft legt Regeln fest, wonach vom Gesetzgeber erstellte Normen umzusetzen sind, nach denen wiederum die Selbstregelung der Zahnärzteschaft funktioniert, in den Maßgaben der Regeln, die der Gesetzgeber......, aber nur soweit der Berufsstand...???

Laß es mich deutlich sagen: das ist Murx. Es muß Transparenz her. Dann können alle jederzeit sehen, woran sie sind.

Du willst nicht wahrhaben, welche Abzocke in dieser Branche betrieben wird - jedenfalls äußerst Du Dich so. Ich nehme jedenfalls das zu Deinen Gunsten an.

Aber ich vergaß - wer Dir widerspricht, ist paranoid und muß in eine entsprechende Klinik. Zum Glück ist ja niemand jemals für irgendwas verantwortlich, denn Du sagst:
Quote
schuldet dir kein Arzt einen Heilerfolg. Dafür ist das System zu komplex.

Bouf.
Diese Unverschämtheit muß man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Immerhin haben wir nicht von Hirnchirurgie und vom Zusammenlöten myochondrial vererbter DNA-Stränge geredet, sondern von Kieferorthopädie. Aber Hauptsache, ich schulde den Zahlerfolg!

Bouf.
Und Hauptsache, es gibt immer ein paar Blöde, die Deinen ganzen Zirkus bezahlen.
Mir reicht's!

Zum Glück werden Du und Die Deinen nicht so schnell echte Macht über mich gewinnen. Ich gehöre zu denen, die das zu verhindern wissen werden.

Frohes neues Jahr,
Vet.

Funky

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #14 on: 01. January 2008, 12:19:08 PM »

Zum Glück werden Du und Die Deinen nicht so schnell echte Macht über mich gewinnen. Ich gehöre zu denen, die das zu verhindern wissen werden.

Ein Glück für 'Meinesgleichen'. Die Macht sei mit dir, auch im neuen Jahr !

Gruß Funky

Offline Ingo

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Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #15 on: 29. April 2008, 10:21:11 AM »
40 an einem Nachmittag halte ich für zuviel. ich gehe mal von max. 8 pro Stunde pro Arzt aus.

Gemäß https://www.bracesforum.net/smf/allgemein/presseberichte-t5807.0.html;msg49645#msg49645 "täglich etwa 50 Patienten" (ganzer Tag, nicht notwendigerweise nur Nachmittag). Das sei, wie es dort heißt, allerdings die Obergrenze des Machbaren, weswegen keine weiteren Patienten aufgenommen würden.

Stefan

  • Guest
Re: Anzahl der behandelten Patienten in einer Praxis
« Reply #16 on: 18. May 2008, 00:11:05 AM »
Hallo Ingo,

in gängigen Großpraxen in NRW sind 60 Patienten pro Tag normal, es gibt auch welche mit 120 Patienten pro Tag. Gut das hat dann nur noch wenig mit Medizin zu tun, aber das Abrechnungssystem ist so gestrickt, daß man möglichst viele laufende Fälle hat. Dann darf der Arzt nämlich statistisch gesehen mehr Leistungen erbringen, ehe was gekürzt wird. Das schimpft sich in NRW Fallpauschale. Ob das perfide System nun zur hochqualitativen Versorgung beiträgt??????  :o